Arbeitsrecht
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GT wird in den Kategorien Beschäftigungsrecht – Management, Arbeitsrecht – Management, Rechtsstreitigkeiten – Arbeitsrecht und Arbeits- und Zuwanderungsrecht – unter den "Best Law Firms" 2011-2017 von U.S. News Best Lawyers sowie in den Kategorien ERISA und ERISA-Rechtsstreitig-keiten 2013-2017 auf den obersten Rängen eingestuft.
Unsere Erfolgsbilanz bei Sammel- und Verbandsklagen ist unübertroffen: Allein in den letzten drei Jahren haben wir mehr als 100 solcher Fälle bearbeitet.
Greenberg Traurigs Arbeitsrechts-Team ist stolz darauf, dass elf seiner Anwälte in der Liste der 100 einflussreichsten Arbeitsrechtsanwälte des Human Resource Executive Magazine/Lawdragon aufgeführt sind, darunter ein Anwalt in der Hall of Fame.
Schwerpunkte
Expertise
150 Arbeitsrechts-Experten vertreten Greenberg Traurigs Mandanten weltweit
Strategische Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Fragen
Greenberg Traurigs Arbeitsrechtsteam bietet nationalen und internationalen Unternehmen fundierte und strategische Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Fragen. Mit über 150 Experten weltweit bietet GT nationalen und internationalen Arbeitgebern strategische und praxisorientierte Beratung.
- Unsere Mandanten bauen auf unsere arbeitsrechtliche Unterstützung in allen strategischen und operativen Fragen - in Berlin, Deutschland und weltweit. Unser erstklassiges Arbeitsrechts-Team verfügt über detailliertes Know-how in der Planung und Begleitung von Betriebsänderungen sowie Unternehmenstransaktionen einschließlich Betriebsübergängen. Wir sind erfahren in der Verhandlung mit Betriebsräten sowie der Durchführung von arbeitsrechtlichen Einigungsstellenverfahren. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihr Unternehmen auf die Art zu führen, die am besten zu ihrer Unternehmenskultur passt.
- Compliance – Wir beraten unsere Mandanten zu allen Themen arbeitsrechtlicher Compliance sowie zur Implementierung von Compliance-Systemen.
- Prozessvertretung – Wir verhandeln regelmäßig individualrechtliche sowie kollektivrechtliche Streitigkeiten vor allen arbeitsgerichtlichen Instanzen.