Investmentfonds
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Unsere Praxisgruppe Investmentfonds: Rechtsberatung mit fundiertem Fachwissen
Ihr Partner für Fragen zum Investmentrecht
Greenberg Traurigs Praxisgruppe Investmentfonds besteht aus einem fachübergreifenden Team erfahrener Anwälte, das durch die spezifischen Kenntnisse und Kompetenzen unserer Fachbereiche Gesellschafts-, Finanz-, Steuer- und Immobilienwirtschaftsrecht sowie weiterer Praxisgruppen unterstützt wird. Dank unserer starken Plattform können wir unseren Mandanten umfassende und anspruchsvolle Rechtsberatung in Bezug auf alle Aspekte ihrer Investmentfonds bieten.
Fundierte und umfassende Rechtsberatung zu Investitionen
Unsere Praxisgruppe Investmentfonds berät Investmentfondssponsoren und -investoren in allen Phasen des Lebenszyklus von Fonds und Investitionen. Unser Team besitzt fundierte Kenntnisse in Bezug auf Fondsstrukturen und Wertpapiere, Steuerangelegenheiten sowie Fragen sowohl der europäischen und deutschen Regulierung durch AIFM und KAGB als auch zum US-amerikanischen ERISA-Gesetz unter Berücksichtigung spezifischer Investoren-Pools, Zielmärkte und Exit-Strategien. Darüber hinaus verfügen die Anwälte über unerlässliches institutionelles Wissen in Bezug auf die sich stetig ändernden Trends auf den inländischen und globalen Private-Equity-Märkten sowie über Private-Equity-Investmentfonds. Dank der Größe und Stärke unserer international anerkannten Praxisgruppen können wir unsere Mandanten sowohl bei der Gestaltung ihrer Anlageinstrumente, als auch bei der Akquisition, Finanzierung und Veräußerung verschiedener Portfolio-Investments unterstützen.
Wir beraten Sie bei Ihren Investments
Wir haben zahlreiche Initiatoren privater Investmentfonds bei verschiedenen Fondsgründungstransaktionen vertreten und Investoren zu allen Arten von Investitionen in Fonds beraten.
Wir betreuen eine große Bandbreite an Auftraggebern, verfügen über eine Vielzahl verschiedener Beratungsansätze und erarbeiten mit jedem Mandanten die für ihn passende Herangehensweise. Unabhängig von der Größe des Fonds oder der Art der Investition verfolgen wir dabei stets einen unternehmerisch geprägten, praxisorientierten und effizienten Ansatz.
Breiter Beratungsansatz zu konkreten Fragen rund um Investmentfonds
Die Anwälte unserer Kanzlei vertreten Mandanten sowohl bei der Gründung als auch bei der laufenden Betreuung von Fonds, wie zum Beispiel Private-Equity-Fonds, Debt-Fonds, Venture-Capital-Fonds, Immobilienfonds sowie Distressed-Debt-Fonds. Wir beraten Fondssponsoren über Fragen zum Investmentrecht hinaus – von den ersten Gesprächen zur Fondsstrukturierung bis hin zur Kapitalisierung, Aushandlung des Term Sheets, Due Diligence, Privatplatzierungen und dem abschließenden Closing-Verfahren. Darüber hinaus beraten wir Sponsoren zu konkreten Fragen der Fondsführung, wie zum Beispiel zur Verhandlung von Bestimmungen einschließlich Ausscheiden von Limited Partnern, Aussetzen des Investitionszeitraums und Zustimmungsrechten des Beirats sowie zu Investorenbeziehungen und Marketingstrategien.
Zu unseren Mandaten gehören:
- Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds
- Leveraged Buy-out-Fonds
- Fonds für notleidende Kredite, Mezzanine-Kapital und sonstige Darlehen
- Spezialfonds
- Immobilien- Asset- und Distressed-Debt-Fonds
- Immobilien-Private-Equity-Dachfonds
- Private Immobilieninvestmentfonds und REITs
- Hedgefonds und Hedge-Dachfonds
- Strukturierte hedgefondsgebundene Produkte
- Privat platzierte variable Lebensversicherungs- und Rentenfonds