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Franchise und Vertriebsrecht

Das Team >
Im Ranking von U.S. News - Best Lawyers 2017 Best Law Firms” wird Greenberg Traurigs für seine Beratung im Bereich Franchise in Band 1 gelistet.
Greenberg Traurig unterstützt Mandanten beim Aufbau von Franchise- und Vertriebsbezieheungen in über 60 Ländern und in allen US-Bundesstaaten.
Greenberg Traurigs Franchise-Team vertritt Mandanten in Franchise- und Vertriebsfragen in vielen verschiedenen Branchen, darunter: Öl und Gas, Gastronomie und Lebensmittel, Spirituosen, Einzelhandel, Bekleidung, Hotellerie, Schmuck, Gesundheit, Ernährung, Medizintechnik, Möbel, Autolacke, Kindererziehung, Immobilien, Recruiting, Business Coaching und Mobilfunk.

Aufbauhilfe und langfristige Unterstützung bei Franchise und Vertriebsbeziehungen

Anwälte an 48 Standorten weltweit

Greenberg Traurigs Praxisgruppe Franchise und Vertriebsrecht berät regionale, nationale und internationale Franchisegeber, Hersteller und Vertriebsstellen und greift dabei auf die umfassenden Erfahrungen ihrer engagierten Anwälte aus den Bereichen Transaktionen, Regulierung, Rechtsstreitigkeiten und gewerblicher Rechtsschutz zurück. In dem Bewusstsein, dass jedes Unternehmen einzigartig ist, erstellt unser Transaktionsteam maßgeschneiderte Franchise- und Vertriebspläne, die genau auf die kurz- und langfristigen Ziele unserer Mandanten zugeschnitten sind.

Rechtsberatung und alternative Konfliktlösungsverfahren rund um Franchise und Vertriesbrecht

Wir beraten Einzelunternehmer und international anerkannte Kapitalgesellschaften bei der Strukturierung nationaler und internationaler Franchise- und Vertriebsprogramme, der Erstellung und Einreichung von Registrierungsunterlagen, bei Compliance-Fragen auf Bund- und Länderebene sowie bei der Umsetzung systemweiter Marketing- und anderer Franchise-Programme. Im Falle eines Rechtsstreits können Franchise- und Vertriebsunternehmen auf die wirksame und effiziente Vertretung unseres Litigation-Teams in Gerichts-, Schlichtungs-, Mediations- und anderen alternativen Konfliktlösungsverfahren zählen.

Vertriebsrechte erwerben und veräußern

Dank der engen Zusammenarbeit mit unseren Kollegen an 48 Standorten weltweit, können wir unsere Mandanten optimal beim internationalen Ausbau ihres Geschäfts unterstützen. Unabhängig vom konkreten Szenario unterscheiden sich grenzüberschreitende Franchise- und Vertriebsbeziehungen deutlich von nationalen Vereinbarungen. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über umfassende Erfahrungen in der Strukturierung, Verhandlung und Dokumentation aller Arten von Vereinbarungen im internationalen Franchising und der Erstellung des Franchisevertrags, einschließlich Franchise- und Gebietsentwicklungsrahmenvereinbarungen, Joint Ventures, Franchising an besonderen Orten (z. B. Militärstützpunkte, Flughäfen oder Bahnhöfe), Gebietsvertreterbeziehungen, Kombinationen dieser Vereinbarungen sowie anderen internationalen Vertriebsbeziehungen.

Vertriebsrecht mit Bezug zu weiteren Rechtsbereichen

Neben unserer praxisorientierten Rechtsberatung in Franchising- und Vertriebsfragen, profitieren Franchisegeber wie -nehmer von unserer internationalen Plattform erfahrener Anwälte aus Rechtsbereichen mit inhaltlichem Bezug zu unserer Praxisgruppe, wie zum Beispiel Private Equity, Werbung, Arbeitsrecht, Marken- und Urheberrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, Steuerrecht, Finanzrecht, Kartellrecht und Handelsregulierung, Öffentliches Recht, Litigation, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Technologie und Restrukturierung.