Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Medien und Entertainment
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Schlichtung von Rechtsstreiten in der Medien- und Entertainment-Branche
Greenberg Traurig vertritt Rechtsstreitigkeiten im Bereich Unterhaltung, Medien und Sport
Im Bereich Rechtsstreitigkeiten für Medien und Entertainment unterstützen wir Mandanten bei der Schlichtung von Rechtsstreiten in der Medien-, Entertainment- und Sportbranche. Die Mitglieder der Gruppe haben Mandanten in einer Vielzahl anspruchsvoller und komplexer Streitigkeiten vertreten, in Deutschland sowie international. Unsere Kanzlei versteht die geschäftlichen Bedürfnisse unserer Mandanten und kennt die spezifischen Fragestellungen im Medien- und Entertainmentbereich. Dabei können wir auf das Wissen und die Erfahrung von Greenberg Traurigs internationaler Transaktionspraxis im Bereich Entertainment zurückgreifen.
Schnelle und effiziente Rechtsberatung
Jeder Anwalt der Praxisgruppe verfügt über die erforderlichen nationalen und internationalen Ressourcen, Erfahrungen, Kenntnisse sowie das Netzwerk, um auch den kompliziertesten Rechtsstreit beizulegen. Lokale Streitigkeiten im Kontext Medien und Unterhaltung können wir dank unserer Flexibilität und unseres Know-hows schnell und effizient bearbeiten.
Unsere Expertise im Bereich Medien und Unterhaltung:
- Sammelklagen bezüglich der Vermarktung von Inhalten, Produkten und Dienstleistungen
- Geistiges Eigentum, Verletzung und Lizenzierung von Urheberrechten
- Vertragsstreitigkeiten in Bezug auf Entertainment- und Sportverträge
- Verteidigung von Verfahrensansprüchen in Zusammenhang mit Berichterstattung
- Streitigkeiten in Bezug auf Unterhaltungsindustrieverträge
- Mediendelikte, einschließlich Verletzung der Privatsphäre, falsche Darstellung und Verleumdung
- Filme, interaktive Spiele und TV-Produktion, Vertrieb und Lizenzierung Filmförderung
- Musikproduktion und -lizenzierung
- Auskunftsanordnungen gegen Nachrichtenredaktionen
- Prüfung von und Beratung zu Vorabveröffentlichungen
- Streitigkeiten bezüglich Gewinnbeteiligung und Lizenzgebührenabrechnung
- Persönlichkeitsrechte, Prominentenlizenzierung und –werbung