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Anwälte der Praxisgruppe Hotels: Experten für Hotellerie und Spezialisten rund um die Hotelimmobilie
Greenberg Traurig setzt auf fachübergreifende Teams für Hotelbetreiber und Hoteleigentümer
Greenberg Traurigs Praxisgruppe Hotels berät Bauträger, Eigentümer und Betreiber von Hotel-, Resort- und Clubanlagen sowie Regierungen, private Regierungsunternehmen, öffentliche und private Finanz¬institute und Finanzberater zu praktisch allen Aspekten ihrer Beteiligung am Hotelgewerbe und an Hotelimmobilien weltweit. Zu unserem kompetenten Hotel-Team innerhalb der globalen Praxisgruppe Immobilienwirtschaftsrecht gehören Anwälte, die als Wegbereiter für zentrale Entwicklungen in der Branche gelten.
GT-Anwälte beraten Hoteleigentümer und Hotelbetreiber weltweit
Unser fachübergreifendes Team vereint Anwälte und Experten aus den Bereichen Gesellschafts-, Immobilienwirtschafts-, Steuer-, öffentliches und Umweltrecht mit Branchenerfahrung in der Entwicklung und Finanzierung verschiedener Arten von Freizeitimmobilien. Wir haben zusammen mit unseren Mandanten eine Vielzahl von Immobilien betreut, darunter Hotels, Casinos, Resorts, Eigentumswohnungen, Condominium Hotels, Country Clubs, Timesharing- und Teileigentumsprojekte, Ferienclubs und Punktesysteme, Mischnutzungsprojekte, Golfplätze, Seeerholungsanlagen, Skianlagen und Märkte. Das GT Hotel-Team kennt die aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen aus dem Hotelgewerbe und berät regelmäßig einige der größten Hoteleigentümer und -betreiber weltweit.
Unser Hotellerie-Blog
Hospitality Law Check-In bietet Hoteleigentümern, Investoren und Betreibern von Hotel- und Resort-Immobilien die Möglichkeit, in der Branche immer auf dem neuesten Stand zu bleiben - eine Informationsquelle, um die Trends, Geschäfte und Fälle, die den Markt maßgeblich beeinflussen, zu verstehen.